# Leistungsbeschreibung der BEAMON-Lizenztypen

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# Leistungsbeschreibung der BEAMON-Lizenztypen

### 1. Geltungsbereich und Verhältnis zu den übrigen Vertragsdokumenten

**1.1 **Diese Leistungsbeschreibung konkretisiert den Funktions- und Leistungsumfang der BEAMON-Lizenztypen (Single, Team und Pro). Sie ist Bestandteil der vom Kunden akzeptierten Vertragsbedingungen und gilt für jede Order Form sowie für jeden im Self-Service (via Stripe) abgeschlossenen Vertrag, der auf sie in der jeweils angegebenen Version Bezug nimmt.

**1.2 **Der lizenzierte Lizenztyp, die Anzahl der Autoren, die Abonnementlaufzeit sowie etwaige zusätzlich bestellte Add-on-Funktionen ergeben sich aus der jeweiligen Order Form bzw. dem im Self-Service abgeschlossenen Vertrag.

**1.3 **Begriffe, die im Rahmenvertrag oder in den Definitionen definiert sind, haben in dieser Leistungsbeschreibung dieselbe Bedeutung. Wie in den Definitionen festgelegt, umfasst BEAMON AI die beiden Basisfunktionen BEAMON Assist und BEAMON Extract und ist ein KI-Dienst im Sinne der Ziffer 12 des Rahmenvertrags. Bei Widersprüchen zwischen einer Order Form und dieser Leistungsbeschreibung geht die Order Form vor. Soweit diese Leistungsbeschreibung den Funktions- und Leistungsumfang oder die Verbrauchsgrenzen der BEAMON-Lizenztypen ausdrücklich regelt, geht sie insoweit den allgemeinen Regelungen des Rahmenvertrags vor; im Übrigen bleibt der Rahmenvertrag maßgeblich.

### 2. Begriffe

**2.1 „BEAMON Basisfunktionen“** bezeichnet die in jedem BEAMON-Lizenztyp enthaltenen Kernfunktionen gemäß Ziffer 4.

**2.2 „BEAMON Add-on-Funktionen“** bezeichnet Funktionen, die nicht in allen Lizenztypen enthalten sind oder gesondert zu bestellen sind (Ziffer 5) und nur gelten, soweit sie in der Order Form bzw. im Self-Service-Vertrag ausgewiesen sind.

### 3. Leistungsübersicht

Die folgende Übersicht stellt den Leistungsumfang je Lizenztyp dar:

| **Leistungselement** | **Single** | **Team** | **Pro** |
| --- | --- | --- | --- |
| **KI-Kernfunktionen (in allen Lizenztypen identisch)** |
| **Chats (KI)** | unbegrenzt | unbegrenzt | unbegrenzt |
| **Assist (KI-Assistent)** | ✓ | ✓ | ✓ |
| **Extract (Dokumentenprüfung)** | ✓ | ✓ | ✓ |
| **Individuelle Assistenten / Profile** | eigene | + teamweit teilbar | + teamweit teilbar |
| **Projekte** | unbegrenzt | unbegrenzt | unbegrenzt |
| **Word-Add-in** | ✓ | ✓ | ✓ |
| **Zusammenarbeit & Enterprise** |
| **Geteilte Projekte & Prompt-Bibliothek** | – | ✓ | ✓ |
| **Workflows (Workflow-Builder)** | – | – | ✓ |
| **SSO (Single Sign-On)** | – | – | ✓ |
| **Otto-Schmidt-API** | Add-on¹ | Add-on¹ | enthalten¹ |
| **Integrationen (SharePoint)** | – | – | ✓ |
| **Support & Onboarding** |
| **Support-Reaktionszeit** | Standard, 48 h | Standard, 48 h | Priorität, 24 h |
| **Schulung & Akademie** | ✓ | ✓ | ✓ |

*¹** *Die Otto-Schmidt-API setzt in jedem Fall ein gesondertes, vom Kunden zu unterhaltendes Otto-Schmidt-Abonnement voraus. Bei Single und Team ist sie als kostenpflichtige Add-on-Funktion bestellbar; bei Pro ist der API-Zugriff im Lizenzumfang enthalten. „–“ bedeutet nicht enthalten.

### 4. BEAMON Basisfunktionen (alle Lizenztypen)

**4.1 Chats (KI): **KI-gestützte juristische Chats ohne mengenmäßige Begrenzung, im Rahmen der fairen Nutzung gemäß Ziffer 12.3 des Rahmenvertrags (insbesondere der Verbrauchsgrenze nach Ziffer 12.3.2).

**4.2 Assist: **KI-Assistent zur Erstellung, Analyse und Recherche juristischer Dokumente.

**4.3 Extract: **Prüfung und Extraktion strukturierter Daten aus mehreren Dokumenten.

**4.4 Individuelle Assistenten / Profile: **integrierte Assistenten sowie die Möglichkeit, eigene Assistenten zur Automatisierung wiederkehrender Aufgaben zu erstellen; bei Team und Pro zusätzlich teamweit teilbar.

**4.5 Projekte: **Anlage von Projekten zur strukturierten Datenextraktion ohne mengenmäßige Begrenzung.

**4.6 Word-Add-in: **KI-gestützte Erstellung und Bearbeitung direkt in Microsoft Word.

### 5. Add-on-Funktionen und lizenztypabhängige Funktionen

**5.1 Geteilte Projekte & zentrale Prompt-Bibliothek **(ab Team): gemeinsames Teilen von Projekten, Dokumenten und Datenstrukturen sowie eine zentrale Prompt-Bibliothek zur Teamkoordination.

**5.2 Workflows **(nur Pro): Automatisierung mehrstufiger juristischer Abläufe über den Workflow-Builder. Die Nutzung eines BEAMON-Generated Workflows ist nur durch BEAMON-Autoren gestattet. Es gelten die Beschränkungen nach Ziffer 4.2 des Rahmenvertrags.

**5.3 SSO **(nur Pro): Single Sign-On auf Enterprise-Niveau zur zentralen Identitätsverwaltung.

**5.4 SharePoint-Integration **(nur Pro).

**5.5 Otto-Schmidt-API: **direkter API-Zugriff auf die Otto-Schmidt-Datenbank gemäß der Fußnote zu Ziffer 3; setzt ein gültiges, vom Kunden zu unterhaltendes Otto-Schmidt-Abonnement voraus.

**5.6 In** einer Order Form bzw. im Self-Service-Vertrag ausdrücklich vereinbarte weitere Add-on-Funktionen oder Abweichungen gehen dieser Leistungsbeschreibung im Umfang ihrer Regelung vor.

### 6. Support und Service Levels

**6.1 **Für Single und Team wird Kundensupport mit einer Reaktionszeit von 48 Stunden bereitgestellt; für Pro wird priorisierter Support mit einer Reaktionszeit von 24 Stunden bereitgestellt. Im Übrigen gelten die Support- und Wartungsleistungen (Anhang 2 zum Rahmenvertrag) sowie das Service Level Agreement (SLA).

**6.2 **Der Zugang zu Onboarding-Ressourcen, Tutorials und der Lernplattform (Akademie) ist in allen Lizenztypen enthalten.

### 7. Nutzungsumfang, Autoren und Mehrnutzung

**7.1 **Die Nutzung der Software ist auf den in der Order Form bzw. im Self-Service-Vertrag festgelegten Nutzungsumfang beschränkt, insbesondere auf die dort genannte Anzahl von Autoren je Lizenztyp. Jeder Autor erhält eigene Zugangsdaten (Login und Passwort); eine Weitergabe von Zugangsdaten oder die gemeinsame Nutzung eines Kontos ist nicht gestattet (Ziffer 2.4 des Rahmenvertrags).

**7.2 **Überschreitet der Kunde den vereinbarten Nutzungsumfang, ist BRYTER gemäß Ziffer 4.1 des Rahmenvertrags berechtigt, die darüber hinausgehende Nutzung auf Grundlage der jeweils geltenden Standardpreise in Rechnung zu stellen.

**7.3    **Jeder Autor darf für die Nutzung von BEAMON AI höchstens 25.000.000 Tokens je Kalendermonat verbrauchen („**Autoren-Verbrauchslimit**"). Das Autoren-Verbrauchslimit gilt einheitlich für alle BEAMON-Lizenztypen (Single, Team und Pro). Es tritt an die Stelle der allgemeinen Verbrauchsgrenze je Tenant und Tag nach Ziffer 12.3.2 des Rahmenvertrags, die auf die Nutzung von BEAMON AI keine Anwendung findet; die übrigen Bestimmungen zur fairen Nutzung nach Ziffer 12.3 des Rahmenvertrags bleiben im Übrigen unberührt. Der Token-Verbrauch, der durch die Ausführung eines BEAMON-Generated Workflows entsteht, wird dem Autoren-Verbrauchslimit desjenigen BEAMON-Autors zugerechnet, der den betreffenden Workflow ausführt. Erreicht ein Autor das Autoren-Verbrauchslimit, ist BRYTER berechtigt, den weiteren Token-Verbrauch dieses Autors bis zum Beginn des nächsten Kalendermonats zu sperren. Eine solche Sperre stellt keine Ausfallzeit im Sinne der Support- und Wartungsleistungen dar und bleibt bei der Berechnung der Dienstverfügbarkeit unberücksichtigt. Die Steuerung des Zugangs zu und der Auswahl von KI-Modellen über BRYTER Credits (Ziffer 8.4 des Rahmenvertrags) sowie die Regelungen zu Premium-Modellen (Ziffer 12.4 des Rahmenvertrags) bleiben unberührt.

### 8. Weiterentwicklung und Versionierung

**8.1 **BRYTER entwickelt die Software fortlaufend weiter und kann gemäß Ziffer 10.4 des Rahmenvertrags einzelne Komponenten der Software aktualisieren, modifizieren oder um neue Funktionen erweitern, sofern der vereinbarte Leistungsumfang des jeweiligen Lizenztyps nicht wesentlich eingeschränkt wird. Der Kunde erhält stets Zugang zur jeweils aktuellen Version der Software.

**8.2 **Diese Leistungsbeschreibung wird versioniert. Für einen bestehenden Vertrag gilt die dort angegebene Version; spätere Versionen gelten erst mit einem darauf Bezug nehmenden (Verlängerungs-) Vertrag bzw. einer entsprechenden Order Form.
