RAHMENVERTRAG
Dieser Rahmenvertrag („Rahmenvertrag”) regelt in Verbindung mit der jeweils geltenden Bestellvereinbarung („Order Form”) das gesamte Vertragsverhältnis zwischen dem in der jeweiligen Order Form bezeichneten Kunden („Kunde”) und der BRYTER GmbH, Biebergasse 2, 60313 Frankfurt am Main („BRYTER”) (gemeinsam die „Parteien”, jeweils eine „Partei”). Soweit in diesem Rahmenvertrag nicht anders definiert, ergeben sich die Definitionen aus Anhang 1. Bei Widersprüchen zwischen diesem Rahmenvertrag und einer Order Form hat die jeweilige Order Form Vorrang. Mit Unterzeichnung einer Order Form gelten die Bedingungen dieses Rahmenvertrags als angenommen.
1. Anwendungsbereich
Dieser Rahmenvertrag regelt die Nutzung der cloudbasierten Lösungen von BRYTER, die im Rahmen eines Abonnements bereitgestellt werden, einschließlich der damit verbundenen Software gemäß der jeweiligen Order Form („Software”). Die Software kann insbesondere BRYTER Workflows, BEAMON AI, BEAMON Assist, BEAMON Extract, die BRYTER Sandbox sowie Software Development Kits und APIs umfassen. Professional Services können gesondert beauftragt werden.
2. Nutzungsrechte
2.1 Vorbehaltlich der Bestimmungen dieses Rahmenvertrags und der jeweiligen Order Form räumt BRYTER dem Kunden (einschließlich seiner verbundenen Unternehmen, soweit in der Order Form vorgesehen) ein beschränktes, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Software für die Dauer der Abonnementlaufzeit ein.
2.2 Soweit der Kunde den Rahmenvertrag auch für verbundene Unternehmen abschließt, stehen diesen die jeweiligen Rechte und Pflichten aus diesem Rahmenvertrag zu. Der Kunde bleibt jedoch alleiniger Vertragspartner und haftet für sämtliche Handlungen und Unterlassungen seiner verbundenen Unternehmen wie für eigene. Etwaige Schäden, Kosten oder Aufwendungen eines verbundenen Unternehmens gelten als solche des Kunden. Verbundene Unternehmen können jederzeit einen eigenen Rahmenvertrag abschließen.
2.3 Soweit in einer Order Form eine Testphase vereinbart ist, erhält der Kunde für diesen Zeitraum ein widerrufliches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht nach Maßgabe der jeweiligen Order Form.
2.4 Jeder autorisierte Nutzer erhält eigene Zugangsdaten (Login und Passwort). Eine Weitergabe von Zugangsdaten oder die gemeinsame Nutzung eines Kontos ist nicht gestattet. Die Übertragung eines Kontos auf einen anderen Nutzer ist nur zulässig, wenn der bisherige Nutzer nicht mehr für den Kunden tätig ist, sich in einer zusammenhängenden Abwesenheit von mehr als drei Monaten befindet oder keine Aufgaben mehr wahrnimmt, die einen Bezug zur Software haben. Autorisierte Nutzer dürfen die Software ausschließlich im Rahmen der ihnen zugewiesenen Rollen nutzen. BRYTER ist berechtigt, nach angemessener Vorankündigung die Einhaltung dieser Vorgaben zu überprüfen.
3. Verfügbarkeit und Support
3.1 BRYTER erbringt Support- und Wartungsleistungen und gewährleistet die Verfügbarkeit der Software gemäß Anhang 2 (Support- und Wartungsleistungen).
3.2 Kundensupport ist in jedem entgeltlichen Abonnement enthalten. Soweit in einer Order Form ausdrücklich vereinbart, kann ein Abonnement auch Unterstützungsleistungen durch das Customer-Success-Team von BRYTER umfassen, um den Kunden bei der Einführung und erfolgreichen Nutzung der Software zu begleiten.
4. Nutzungsbeschränkungen
4.1 Der Kunde darf die Software ausschließlich im Rahmen des in der jeweiligen Order Form festgelegten Nutzungsumfangs verwenden. Überschreitet der Kunde während einer Testphase oder der Abonnementlaufzeit den vereinbarten Nutzungsumfang, ist BRYTER berechtigt, die darüber hinausgehende Nutzung auf Grundlage der jeweils geltenden Standardpreise in Rechnung zu stellen, sofern in der Order Form keine abweichende (insbesondere anteilige) Preisregelung vereinbart wurde. BRYTER wird eine solche Abrechnung jedoch nur vornehmen, wenn BRYTER den Kunden zuvor darüber informiert hat, dass seine Nutzung 80 % des vereinbarten Umfangs erreicht hat, und dabei auf die zu diesem Zeitpunkt geltenden Standardpreise hingewiesen hat.
4.2 Der Kunde ist nicht berechtigt – und wird auch Dritten nicht gestatten –,
- die Software ganz oder teilweise zu verkaufen, zu lizenzieren, zu übertragen, Dritten bereitzustellen oder deren Nutzung zu ermöglichen; hiervon ausgenommen ist die Veröffentlichung von Anwendungen im Rahmen der BRYTER Workflows;
- die BRYTER Workflows ohne vorherige schriftliche Zustimmung von BRYTER dazu zu nutzen, Anwendungen im Auftrag oder zugunsten Dritter bereitzustellen, die nicht Vertragspartei dieses Rahmenvertrags sind;
- Handlungen vorzunehmen oder zu versuchen, die den ordnungsgemäßen Betrieb der Software beeinträchtigen könnten, einschließlich der Umgehung oder Manipulation von Sicherheits- oder sonstigen technischen Schutzvorkehrungen der Software;
- auf der Software basierende Bearbeitungen oder abgeleitete Werke zu erstellen;
- Hinweise auf Schutzrechte, Marken oder sonstige Kennzeichnungen der Software zu entfernen oder zu verändern; oder
- die Software zu rechtswidrigen Zwecken zu nutzen.
Soweit nicht in diesem Rahmenvertrag oder nach geltendem Recht ausdrücklich gestattet, ist es dem Kunden untersagt, die Software ganz oder teilweise zu dekompilieren, zu disassemblieren, rückzuentwickeln oder auf andere Weise den Quellcode zu ermitteln. Sicherheitstests oder Scans der Software bedürfen in jedem Fall der vorherigen schriftlichen Zustimmung von BRYTER.
4.3 Der Kunde haftet für sämtliche Handlungen und Unterlassungen seiner verbundenen Unternehmen sowie seiner autorisierten Nutzer wie für eigene.
5. Vorabversionen
Nimmt der Kunde an einer als Alpha-, Beta- oder anderweitig als eingeschränkt gekennzeichneten Version der Software teil, einschließlich API-Vorabversionen (jeweils eine „Vorabversion”), gelten ergänzend die folgenden Bestimmungen:
5.1 Der Kunde wird BRYTER Fehler oder Funktionsstörungen der Vorabversion unverzüglich melden.
5.2 BRYTER ist nicht verpflichtet, Fehler der Vorabversion zu beheben oder Aktualisierungen bereitzustellen.
5.3 BRYTER schuldet für die Vorabversion keine Supportleistungen.
5.4 Soweit erforderlich, stellt der Kunde BRYTER geeignete Testdaten zur Verfügung, um gemeldete Probleme analysieren oder beheben zu können.
5.5 Die Vorabversion ist experimenteller Natur, kann Fehler und Funktionsstörungen enthalten und wird ohne jegliche ausdrückliche oder konkludente Gewährleistung bereitgestellt.
5.6 Keine der Parteien haftet gegenüber der jeweils anderen Partei für Schäden oder Nachteile jeglicher Art, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung der Vorabversion entstehen.
5.7 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorabversion ohne vorherige schriftliche Zustimmung von BRYTER Dritten zugänglich zu machen.
6. Nur BRYTER Workflows: API
Sofern BRYTER dem Kunden Zugang zur API gewährt, gelten die nachstehenden Bestimmungen:
6.1 BRYTER räumt dem Kunden eine nicht ausschließliche, weltweite, nicht übertragbare und zweckgebundene Lizenz ein, die API und die zugehörige Dokumentation ausschließlich zur Entwicklung, zum Testen und zum Betrieb eigener Anwendungen des Kunden zu nutzen. Der Kunde ist nicht berechtigt, (i) die API ganz oder teilweise zu verkaufen, zu vermieten, zu unterlizenzieren, zu verbreiten oder anderweitig Dritten zu überlassen; (ii) die API zu verändern, anzupassen oder hierauf basierende abgeleitete Werke zu erstellen; (iii) die API zu dekompilieren, zu disassemblieren oder rückzuentwickeln; oder (iv) Schutzrechts- oder Vertraulichkeitshinweise in der API zu entfernen oder zu verändern.
6.2 Die API ermöglicht es dem Kunden, die von BRYTER bereitgestellte technische Infrastruktur zu nutzen, um Anwendungen gemäß der jeweils geltenden Dokumentation in eigene Drittanwendungen zu integrieren. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die ordnungsgemäße Implementierung der API in seinen Systemen.
6.3 BRYTER kann dem Kunden nach eigenem Ermessen Software Development Kits oder Code-Beispiele (zusammen „Code-Beispiele”) zur Verfügung stellen. Diese werden unentgeltlich und ausschließlich in elektronischer Form bereitgestellt und sind nicht Bestandteil der entgeltlichen Leistungen. BRYTER ist nicht verpflichtet, Code-Beispiele zu entwickeln, zu aktualisieren oder dauerhaft verfügbar zu halten. Code-Beispiele dienen ausschließlich Schulungs- und Demonstrationszwecken und sind nicht für den Einsatz in Produktivumgebungen vorgesehen.
6.4 BRYTER ist berechtigt, neue Versionen der API mit erweitertem oder verändertem Funktionsumfang einzuführen. Veraltete Versionen können ersetzt werden, sofern dies unter angemessener Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen für den Kunden zumutbar ist.
6.5 Soweit der Kunde im Rahmen einer Vorabversion eigenen Code an BRYTER offenlegen muss, um deren volle Funktionalität nutzen zu können („Kundencode”), haftet BRYTER nicht für Rechtsverletzungen, die durch den Kundencode verursacht werden. Der Kunde ist für die Einholung aller erforderlichen Lizenzen und Rechte in Bezug auf seinen Kundencode selbst verantwortlich.
7. Nur BRYTER Workflows: Professional Services
7.1 Für die BRYTER Workflows können Professional Services gesondert erworben werden. Diese werden auf Grundlage einer eigenständigen Leistungsbeschreibung (Statement of Work, „SOW”) erbracht. BRYTER erbringt Professional Services mit der gebotenen Sorgfalt und Fachkunde, unter Beachtung anerkannter Branchenstandards und geltender gesetzlicher Vorgaben sowie unter Einsatz angemessen qualifizierten Personals.
7.2 Die ordnungsgemäße Erbringung der Professional Services setzt voraus, dass der Kunde (i) die im jeweiligen SOW festgelegten Mitwirkungspflichten erfüllt, (ii) die für die Leistungserbringung erforderlichen Entscheidungen rechtzeitig trifft und alle notwendigen Informationen bereitstellt, sowie (iii) BRYTER den erforderlichen Zugang zu Räumlichkeiten, Systemen und Daten gewährt.
8. Zahlungsbedingungen
8.1 Der Kunde zahlt an BRYTER die in der jeweiligen Order Form festgelegten Entgelte in der dort angegebenen Währung. Sofern in der Order Form nichts Abweichendes geregelt ist, stellt BRYTER (a) die Entgelte für die Software jährlich im Voraus und (b) die Entgelte für Professional Services gemäß dem jeweiligen SOW in Rechnung. Sämtliche in diesem Rahmenvertrag, einer Order Form oder einem SOW genannten Beträge verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Steuern, die vom Kunden zusätzlich zu tragen sind.
8.2 Bei mehrjährigen Erstlaufzeiten oder Verlängerungszeiträumen gemäß Ziffer 15.2 ist BRYTER berechtigt, die Entgelte jeweils zum Jahrestag des Beginns der jeweiligen Abonnementlaufzeit anzupassen, soweit dies durch gestiegene Kosten für die Bereitstellung der Software gerechtfertigt ist, insbesondere durch Kostensteigerungen bei Personal, Infrastruktur oder Drittleistungen. Jede Anpassung hat nach Treu und Glauben zu erfolgen, muss angemessen und verhältnismäßig sein und darf zehn Prozent (10 %) pro Jahr nicht überschreiten, sofern die Parteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbaren.
8.3 Erfordern die internen Prozesse des Kunden die Angabe einer Bestellnummer oder eines Bestellauftrags zur Verknüpfung mit einer Rechnung, so hat der Kunde diese zusammen mit der unterzeichneten Order Form an BRYTER zu übermitteln. Interne Anforderungen des Kunden – einschließlich des Fehlens einer Bestellnummer – berechtigen nicht zur Verzögerung oder Zurückhaltung fälliger Zahlungen.
8.4 Erwirbt der Kunde zusätzliche Leistungen – etwa Professional Services gemäß einem SOW, Guided Building oder das BRYTER Virtual Training Program –, so ist er berechtigt, die erworbenen Sitzungen innerhalb von drei (3) Monaten ab Kaufdatum zu nutzen. Nach Ablauf dieser Frist verfallen nicht genutzte Sitzungen ersatzlos; sie werden weder in Verlängerungszeiträume übertragen noch auf Zahlungspflichten angerechnet, und BRYTER ist nicht zur Rückerstattung verpflichtet.
8.5 Der Kunde hat unbestrittene Rechnungen innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Zugang per Banküberweisung zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug fallen ab Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von sechs Prozent (6 %) pro Jahr an. BRYTER ist berechtigt, den Zugang zur Software vorübergehend zu sperren, bis sämtliche überfälligen Beträge beglichen sind, sofern BRYTER den Kunden mindestens fünfzehn (15) Tage zuvor schriftlich über die beabsichtigte Sperrung informiert hat. Weitergehende Rechte von BRYTER bleiben unberührt.
8.6 Der Kunde darf einzelne Rechnungsbeträge einbehalten, soweit er diese nach Treu und Glauben und unter Angabe nachvollziehbarer Gründe bestreitet, insbesondere wegen behaupteter Leistungsstörungen seitens BRYTER. Nicht bestrittene Rechnungsbestandteile dürfen nicht einbehalten werden. Einwendungen sind innerhalb der jeweiligen Zahlungsfrist zu erheben; andernfalls gilt die Rechnung als unbestritten.
8.7 Soweit vom Kunden vorab genehmigt (auch in einer Order Form), erstattet der Kunde BRYTER sämtliche angemessenen Reise-, Verpflegungs- und sonstigen Auslagen, die Mitarbeitern oder Beauftragten von BRYTER im Zusammenhang mit der Erbringung von Professional Services entstehen.
9. Kundendaten
9.1 Sämtliche Rechte an den Kundendaten verbleiben beim Kunden. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Rechtmäßigkeit, Richtigkeit, Qualität und Integrität seiner Kundendaten und ist dafür verantwortlich, alle für deren Nutzung innerhalb der Software erforderlichen Einwilligungen oder sonstigen Rechtsgrundlagen sicherzustellen.
9.2 Der Kunde räumt BRYTER für die Dauer der Testphase und/oder der Abonnementlaufzeit eine nicht ausschließliche, vergütungsfreie Lizenz ein, die Kundendaten zu nutzen, zu speichern, zu übermitteln, anzuzeigen und hiervon abgeleitete Werke zu erstellen, soweit dies zur Bereitstellung der Software und etwaiger Professional Services erforderlich ist.
9.3 Der Kunde verpflichtet sich, die Software nicht zur Anzeige, Speicherung oder Verarbeitung von Kundendaten zu verwenden – und Dritten eine solche Nutzung nicht zu gestatten –, die (i) Personen bedrohen, belästigen oder Schäden an Personen oder Sachen verursachen können; (ii) falsche, verleumderische, belästigende oder anstößige Inhalte enthalten; (iii) Persönlichkeitsrechte verletzen oder Hass oder Diskriminierung fördern; (iv) im Zusammenhang mit BRYTER Workflows unerwünschte Massennachrichten darstellen; (v) geistige Eigentumsrechte Dritter verletzen; oder (vi) gegen geltendes Recht verstoßen. Erhält BRYTER Kenntnis von einem Verstoß, wird BRYTER den Kunden informieren. Der Kunde hat unverzüglich geeignete Abhilfemaßnahmen zu ergreifen. Kommt der Kunde dem nicht nach, ist BRYTER berechtigt – jedoch nicht verpflichtet –, das betroffene Material zu entfernen oder den Zugang dazu zu sperren, ohne dass BRYTER hierfür haftet.
9.4 Der Kunde stellt BRYTER von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die darauf gestützt werden, dass Kundendaten gegen Ziffer 9.3 verstoßen, und verteidigt BRYTER gegen solche Ansprüche oder – nach Wahl des Kunden – legt diese bei. Der Kunde ersetzt BRYTER alle Schäden, die BRYTER aufgrund rechtskräftiger gerichtlicher Entscheidungen oder vom Kunden genehmigter Vergleiche entstehen. Diese Freistellungspflicht setzt voraus, dass BRYTER den Kunden unverzüglich schriftlich über den Anspruch informiert, dem Kunden die alleinige Kontrolle über Verteidigung und Vergleichsverhandlungen überlässt und dem Kunden alle erforderlichen Informationen auf dessen Kosten zur Verfügung stellt.
9.5 Der Kunde kann gemäß dem EU Data Act (Verordnung (EU) 2023/2854) die Migration oder Löschung exportierbarer Kundendaten über die von BRYTER bereitgestellte API verlangen. Der Kunde hat BRYTER mindestens zwei (2) Monate vor Einleitung des Wechselprozesses schriftlich zu informieren. Die Parteien erkennen an, dass gesetzliche Aufbewahrungspflichten und technische Beschränkungen bestehen können. Die technischen Einzelheiten und Anleitungen für den Wechselprozess ergeben sich aus der jeweils geltenden Dokumentation. BRYTER leistet angemessene Unterstützung bei der Durchführung. Leistungen, die über die gesetzlich geschuldete Unterstützung hinausgehen, können gesondert in Rechnung gestellt werden. Eine Order Form endet automatisch (i) mit dem erfolgreichen Abschluss der Migration oder (ii) mit der Löschung sämtlicher exportierbarer Kundendaten.
10. Gewährleistung für die Software
10.1 Soweit in diesem Rahmenvertrag nicht abweichend geregelt, gewährleistet BRYTER dem Kunden für die Dauer der Abonnementlaufzeit, dass (i) BRYTER berechtigt ist, dem Kunden die in diesem Rahmenvertrag vorgesehenen Rechte einzuräumen; (ii) die Software mit der gebotenen fachlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit geltendem Recht bereitgestellt wird; (iii) die Software in wesentlicher Hinsicht der maßgeblichen Dokumentation und der jeweiligen Order Form entspricht; und (iv) BRYTER die Funktionalität der Software nicht wesentlich einschränken wird.
10.2 Zeigt der Kunde BRYTER eine Abweichung von den Zusicherungen gemäß Ziffer 10.1 an, wird BRYTER – vorbehaltlich Ziffer 10.3 – nach eigener Wahl angemessene Anstrengungen unternehmen, den Fehler zeitnah zu beheben, oder dem Kunden eine alternative Möglichkeit zur Durchführung der betroffenen Funktion zur Verfügung stellen.
10.3 BRYTER haftet nicht aus der Gewährleistung oder sonstigen Bestimmungen dieses Rahmenvertrags, soweit der Schaden oder die Leistungsstörung darauf beruht, dass der Kunde oder ein autorisierter Nutzer die Vorgaben dieses Rahmenvertrags, der Dokumentation oder der jeweiligen Order Form nicht eingehalten hat.
10.4 BRYTER entwickelt die Software fortlaufend weiter. Der Kunde erhält stets Zugang zur jeweils aktuellen Version. Der Kunde erkennt an, dass BRYTER einzelne Komponenten der Software aktualisieren, modifizieren und um neue Funktionen erweitern kann, wobei die Zusicherungen gemäß Ziffer 10.1 für die Dauer der Abonnementlaufzeit uneingeschränkt fortgelten.
10.5 Soweit BRYTER im Rahmen eines SOW für BRYTER Workflows Werkleistungen im Sinne des deutschen Rechts erbringt, gewährleistet BRYTER, dass diese der vereinbarten Spezifikation entsprechen. Fehler werden gemäß Ziffer 10.2 behoben. Gelingt die Fehlerbehebung nicht innerhalb einer vom Kunden schriftlich gesetzten angemessenen Nachfrist, kann der Kunde eine angemessene Minderung der Vergütung verlangen oder vom jeweiligen SOW hinsichtlich der betroffenen Professional Services zurücktreten. Ziffer 14 gilt entsprechend für Schadensersatzansprüche.
10.6 Erbringt BRYTER Professional Services, die als Dienstleistungen im Sinne des deutschen Rechts einzuordnen sind, oder verletzt BRYTER sonstige vertragliche Pflichten, ohne dass ein Mangel der Software oder eines Werks vorliegt, hat der Kunde BRYTER die Pflichtverletzung schriftlich anzuzeigen und eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Ziffer 14 gilt entsprechend für Schadensersatzansprüche.
10.7 Soweit gesetzlich zulässig, werden APIs, die zugehörige Dokumentation und alle damit verbundenen Komponenten und Informationen im Übrigen ohne jegliche ausdrückliche oder konkludente Gewährleistung bereitgestellt, insbesondere ohne Gewähr für Marktgängigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck oder Nichtverletzung von Rechten Dritter.
10.8 Ziffer 10 findet auf den Zugang zur BRYTER Sandbox sowie auf sonstige unentgeltlich bereitgestellte Leistungen keine Anwendung.
11. Vertraulichkeit
11.1 Während der Laufzeit dieses Rahmenvertrags behandelt jede Partei die vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich und verwendet diese ausschließlich zur Durchführung dieses Rahmenvertrags. Eine Offenlegung gegenüber Dritten ist nur zulässig gegenüber Mitarbeitern, Beauftragten oder Unterauftragnehmern der empfangenden Partei, die die Informationen zur Vertragserfüllung benötigen und einer mindestens gleichwertigen Vertraulichkeitsverpflichtung unterliegen.
11.2 Eine Offenlegung vertraulicher Informationen der anderen Partei ist zulässig, (i) aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen oder behördlichen Anordnung; (ii) soweit gesetzlich zwingend vorgeschrieben; oder (iii) soweit zur Geltendmachung oder Verteidigung von Rechten aus diesem Rahmenvertrag erforderlich. Die empfangende Partei wird die offenlegende Partei – soweit rechtlich zulässig – unverzüglich über eine bevorstehende Offenlegung informieren und ihr Gelegenheit geben, Einwendungen zu erheben oder Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
11.3 Auf Verlangen der offenlegenden Partei hat die empfangende Partei sämtliche vertraulichen Informationen einschließlich aller Kopien und Datenträger unverzüglich zurückzugeben oder zu vernichten und dies schriftlich zu bestätigen. Die empfangende Partei darf Kopien aufbewahren, soweit diese im Rahmen automatisierter Archivierungs- oder Sicherungssysteme entstanden sind oder eine Aufbewahrung aufgrund gesetzlicher Pflichten oder interner Compliance-Vorgaben erforderlich ist. Solche Kopien unterliegen auch nach Beendigung dieses Rahmenvertrags weiterhin den Vertraulichkeitspflichten.
11.4 Die Berechtigung zur Aufbewahrung vertraulicher Informationen nach Ziffer 11.3 gilt nicht für personenbezogene Daten; für diese gelten ausschließlich die datenschutzrechtlichen Regelungen des Auftragsverarbeitungsvertrags.
11.5 Mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Kunden darf BRYTER den Namen und das Logo des Kunden zu Referenz- und Marketingzwecken verwenden.
12. KI-Nutzungsbedingungen
Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für den Zugriff des Kunden auf Funktionen der Software, die durch maschinelles Lernen oder sonstige Verfahren künstlicher Intelligenz ermöglicht werden, einschließlich Integrationen mit Systemen Dritter („KI-Dienst”).
12.1 Verantwortlichkeit und Rechte an Input und Output
12.1.1 Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für sämtliche in den KI-Dienst eingebrachten Inhalte („Input”) und die daraus erzeugten Ergebnisse („Output”; zusammen „Content”). Der Kunde behält die Rechte am Content, soweit nicht Rechte Dritter entgegenstehen. Sämtlicher durch die Nutzung des KI-Dienstes erzeugter Output steht – soweit rechtlich möglich – ab seiner Erstellung dem Kunden zu. BRYTER übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Originalität, Unvoreingenommenheit oder Fehlerfreiheit des Outputs.
12.1.2 Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass jeder Input sämtlichen berufsrechtlichen Verschwiegenheits- und Geheimhaltungspflichten entspricht, einschließlich anwaltlicher Verschwiegenheitspflichten und vergleichbarer gesetzlicher Vorgaben. BRYTER haftet nicht für Verstöße gegen solche Pflichten, die aus der Nutzung des KI-Dienstes durch den Kunden resultieren.
12.1.3 Der Output stellt keine Rechtsberatung dar. BRYTER ist keine Rechtsanwaltskanzlei, erbringt keine Rechtsdienstleistungen und erteilt keine rechtliche Beratung. BRYTER übernimmt daher keinerlei Verantwortung für den Output oder hieraus abgeleitete Informationen.
12.1.4 Der Kunde erkennt an, dass der Output Verzerrungen der zugrunde liegenden Trainingsdaten widerspiegeln oder verstärken kann. Der Kunde ist verpflichtet, sämtlichen Output vor jeder Nutzung eigenständig zu prüfen und zu validieren. Der Kunde stellt sicher, dass der Content geltendem Recht entspricht und dass für die Verarbeitung personenbezogener Daten eine Rechtsgrundlage besteht.
12.1.5 Die Nutzung von Output ohne angemessene menschliche Überprüfung – insbesondere für Entscheidungsprozesse oder Compliance-Zwecke – erfolgt auf alleiniges Risiko des Kunden. BRYTER haftet nicht für Schäden, die auf dem Vertrauen auf ungeprüften Output oder der Missachtung bekannter Einschränkungen von KI-Systemen beruhen.
12.1.6 Der Kunde erkennt an, dass Genauigkeit und Zuverlässigkeit des Outputs beeinträchtigt sein können, wenn zusätzliche Funktionen wie Websuche oder der Zugriff auf Rechtsquellen nicht aktiviert sind. BRYTER empfiehlt die Aktivierung dieser Funktionen, soweit sachlich geeignet. Die Nutzung unterliegt den Regelungen dieser KI-Nutzungsbedingungen, insbesondere Ziffer 12.1.1.
12.2 Keine Nutzung von Kundendaten zu Trainingszwecken
12.2.1 BRYTER verwendet den Content des Kunden nicht zum Training maschineller Lernmodelle. Die Nutzung des KI-Dienstes begründet keinerlei Rechte von BRYTER zur Nutzung des Contents für Trainingszwecke.
12.2.2 BRYTER darf Daten aus der Nutzung des KI-Dienstes nur verwenden, wenn der Kunde (i) freiwillig Feedback erteilt oder (ii) der Nutzung ausdrücklich zustimmt.
12.3 Faire Nutzung
12.3.1 BRYTER gewährleistet einen fairen und verantwortungsvollen Zugang zu seinen Diensten und verhindert eine übermäßige Inanspruchnahme durch einzelne Nutzer, die die Nutzung durch andere beeinträchtigen könnte.
12.3.2 Jede Antwort des KI-Dienstes verbraucht eine bestimmte Anzahl von Tokens, die sich nach dem Umfang des Inputs richtet. Der Kunde darf je Tenant und Tag höchstens 10.000.000 Tokens verbrauchen („Verbrauchslimit”). Das Verbrauchslimit gilt zusätzlich zu allen sonstigen Beschränkungen dieses Rahmenvertrags oder der jeweiligen Order Form.
12.3.3 Bei Erreichen des Verbrauchslimits ist BRYTER berechtigt, den weiteren Token-Verbrauch für den betreffenden Tenant bis zum Beginn des nächsten Kalendertages zu sperren.
12.4 Nutzungseinschränkungen
Unbeschadet der Nutzungsbeschränkungen in Ziffer 4 gewährleistet der Kunde, dass weder er noch von ihm autorisierte Nutzer den KI-Dienst nutzen werden, um:
- Dritte über den Ursprung des Outputs irrezuführen, insbesondere Output als menschlich erzeugt auszugeben;
- Inhalte zu erzeugen, die Hass, Belästigung oder Gewalt fördern, Kinder ausbeuten oder gefährden, zur Selbstschädigung anregen, rechtswidrige, sexuelle, politische oder sonstige schädliche, falsche oder irreführende Informationen enthalten, personenbezogene Daten missbrauchen oder Schadsoftware verbreiten;
- den KI-Dienst für Tätigkeiten mit hohem wirtschaftlichem Risiko, Erotikdienste oder Dating-Plattformen einzusetzen;
- individuelle Finanzberatung ohne Überprüfung durch eine qualifizierte Person zu erteilen;
- medizinische Beratung, politische Kampagnen oder Lobbying zu betreiben;
- Rechte Dritter zu verletzen, insbesondere Datenschutz-, Urheber-, Marken- oder Geheimhaltungsrechte;
- Modelle, Algorithmen oder Komponenten des KI-Dienstes zu dekompilieren, rückzuentwickeln oder deren Quellcode offenzulegen, soweit nicht gesetzlich zwingend zulässig;
- den KI-Dienst zum Aufbau eigener KI-Modelle oder -Systeme zu verwenden, die mit dem KI-Dienst, OpenAI, Azure OpenAI oder vergleichbaren Drittanbietern in Wettbewerb stehen; oder
- Daten aus dem KI-Dienst durch automatisierte Verfahren zu extrahieren, sofern dies nicht über die API ausdrücklich gestattet ist.
12.5 Eingeschränkte Geltung der Support- und Wartungsleistungen
12.5.1 Die Support- und Wartungsleistungen gelten für den KI-Dienst nur eingeschränkt. Der KI-Dienst kann Unterbrechungen, Ausfällen oder Fehlern unterliegen, ohne dass Reaktions- oder Lösungszeiten zugesichert werden.
12.5.2 Der Kunde erkennt an, dass die Nutzung des KI-Dienstes mengenmäßigen Beschränkungen unterliegen kann.
13. Geistiges Eigentum
13.1 Sämtliche Rechte des geistigen Eigentums an der Software, ihren Bestandteilen, der zugehörigen Dokumentation, am Feedback des Kunden zur Software sowie an den BRYTER-Daten („BRYTER IP”) stehen ausschließlich BRYTER zu. Soweit nicht ausdrücklich in diesem Rahmenvertrag bestimmt, werden dem Kunden, seinen verbundenen Unternehmen, autorisierten Nutzern oder Endnutzern keinerlei Rechte oder Lizenzen an der BRYTER IP eingeräumt.
13.2 Sämtliche Rechte des geistigen Eigentums an den Kundendaten, den vom Kunden erstellten Anwendungen und sonstigen im Zusammenhang mit der Softwarenutzung entwickelten Anwendungsfällen („Kunden-IP”) stehen dem Kunden bzw. dessen Lizenzgebern zu. Soweit nicht ausdrücklich in diesem Rahmenvertrag bestimmt, werden BRYTER keinerlei Rechte oder Lizenzen an der Kunden-IP eingeräumt. Die Inhaberschaft an der Kunden-IP verschafft dem Kunden nach Ablauf oder Beendigung einer Order Form keinen Anspruch auf Zugang zur Software oder Dokumentation. BRYTER stellt dem Kunden jedoch auf Anfrage die Software für bis zu dreißig (30) Tage nach Vertragsende zur Verfügung, ausschließlich zum Download der in den Datenbanken gespeicherten Kundendaten.
14. Haftungsbeschränkung
14.1 BRYTER haftet im Rahmen dieses Rahmenvertrags, jeder Order Form und jedes SOW nach folgenden Maßgaben:
14.1.1 Für Schäden im Zusammenhang mit unentgeltlichen Professional Services oder unentgeltlich bereitgestellter Software haftet BRYTER nach den gesetzlichen Vorschriften.
14.1.2 Ungeachtet der nachfolgenden Beschränkungen haftet BRYTER unbeschränkt für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
14.1.3 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet BRYTER nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Rahmenvertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
14.1.4 In den Fällen der Ziffer 14.1.3 ist die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und sonstige Folgeschäden ausgeschlossen.
14.1.5 In den Fällen der Ziffer 14.1.3 ist die Haftung der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt. Der typisch vorhersehbare Schaden pro Schadensfall ist auf den in der jeweiligen Order Form bzw. dem jeweiligen SOW festgelegten Betrag begrenzt.
14.1.6 Für Datenverlust ist die Haftung von BRYTER in den Fällen der Ziffer 14.1.3 auf die Wiederherstellungskosten beschränkt, die bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden angefallen wären.
14.1.7 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Unterauftragnehmer und Erfüllungsgehilfen von BRYTER.
14.2 Die Haftung von BRYTER aus dem Produkthaftungsgesetz sowie für ausdrücklich übernommene Garantien bleibt unberührt.
14.3 Eine weitergehende Haftung von BRYTER ist ausgeschlossen.
15. Laufzeit und Beendigung
15.1 Dieser Rahmenvertrag tritt mit Unterzeichnung der ersten Order Form in Kraft und bleibt wirksam, bis sämtliche Order Forms einschließlich etwaiger Verlängerungszeiträume ausgelaufen oder beendet sind.
15.2 Jede Order Form beginnt mit dem darin festgelegten Startdatum. Vorbehaltlich einer vorzeitigen Beendigung nach Ziffer 9.5, 15.3 oder 15.4 läuft die Order Form zunächst über die vereinbarte Erstlaufzeit und verlängert sich anschließend jeweils automatisch um weitere Verlängerungszeiträume von zwölf (12) Monaten, sofern nicht eine Partei unter Einhaltung einer Frist von mindestens neunzig (90) Tagen zum Ende der Erstlaufzeit oder des jeweiligen Verlängerungszeitraums schriftlich kündigt. Ist in einer Order Form eine Testphase vorgesehen, geht diese automatisch in die Erstlaufzeit über, sofern der Kunde die Order Form nicht zuvor gemäß den darin festgelegten Bedingungen kündigt.
15.3 Eine Order Form kann von einer Partei mit sofortiger Wirkung gekündigt werden, wenn die andere Partei (i) Gegenstand eines Insolvenz-, Liquidations-, Zwangsverwaltungs- oder vergleichbaren Verfahrens wird; oder (ii) eine wesentliche Pflicht aus diesem Rahmenvertrag oder der jeweiligen Order Form verletzt und diese Verletzung nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach schriftlicher Abmahnung behebt.
15.4 Der Kunde kann eine Order Form mit sofortiger Wirkung schriftlich kündigen, wenn BRYTER in Bezug auf diese Order Form einen andauernden oder wiederholten wesentlichen Verstoß begeht (im Sinne der Definition in Anhang 1).
15.5 Eine Beendigung infolge einer Migration oder Löschung nach Ziffer 9.5 berechtigt den Kunden nicht zur Rückerstattung bereits gezahlter Entgelte, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Sämtliche bis zum Wirksamwerden der Beendigung angefallenen, noch offenen Entgelte bleiben zahlbar. Bei Order Forms mit fester Laufzeit, die infolge einer Migration oder Löschung enden und keine Kündigung aus wichtigem Grund nach Ziffer 15.3, 15.4 oder 15.8 darstellen, fällt eine vorzeitige Beendigungsentschädigung an: zwanzig Prozent (20 %) der verbleibenden Entgelte bei Beendigung in der ersten Hälfte der Laufzeit, zehn Prozent (10 %) bei Beendigung in der zweiten Hälfte. Die Entschädigung betrifft ausschließlich noch nicht gezahlte Beträge.
15.6 Mit Wirksamwerden der Beendigung hat der Kunde die Nutzung der Software unverzüglich einzustellen. Kündigt der Kunde nach Ziffer 15.3 oder 15.4, erstattet BRYTER vorausgezahlte Entgelte anteilig für den Zeitraum nach Wirksamwerden der Kündigung. Kündigt BRYTER nach Ziffer 15.3, hat der Kunde unverzüglich alle offenen Beträge einschließlich der Entgelte für die verbleibende Laufzeit zu zahlen. Die Zahlungspflicht des Kunden für bis zum Wirksamwerden der Beendigung entstandene Entgelte bleibt in jedem Fall bestehen.
15.7 Während der Abonnementlaufzeit hat der Kunde jederzeit Zugriff auf seine Kundendaten. Im Hinblick auf die BRYTER Workflows kann der Kunde vor Ablauf der Laufzeit einen abschließenden Export der in den Datenbanken gespeicherten Kundendaten durchführen. Nach Ende der Abonnementlaufzeit wird BRYTER die verbliebenen Kundendaten löschen oder überschreiben, soweit keine zwingenden gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Aufbewahrte Daten unterliegen weiterhin den Vertraulichkeitspflichten dieses Rahmenvertrags.
15.8 Das Recht jeder Partei zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
16. Schlussbestimmungen
16.1 Datenschutz. Sämtliche datenschutzrechtlichen Regelungen sind in einem gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag enthalten, der Bestandteil dieses Rahmenvertrags ist.
16.2 Gesamte Vereinbarung. Dieser Rahmenvertrag einschließlich seiner Anhänge und der jeweiligen Order Forms stellt die vollständige Vereinbarung der Parteien hinsichtlich seines Gegenstands dar und ersetzt alle früheren Vereinbarungen zum selben Thema. Bedingungen aus Bestellungen, sonstigen Dokumenten oder Geschäftspraktiken des Kunden finden keine Anwendung. Jede Partei bestätigt, sich nicht auf Zusicherungen der anderen Partei verlassen zu haben, die nicht ausdrücklich in diesem Rahmenvertrag enthalten sind.
16.3 Verzicht. Ein Verzicht auf Rechte aus diesem Rahmenvertrag ist nur wirksam, wenn er als solcher bezeichnet ist, schriftlich erfolgt und die betreffende Bestimmung eindeutig benennt. Er gilt nur gegenüber der bezeichneten Partei und für den konkreten Einzelfall. Die Rechte der Parteien sind kumulativ und schließen gesetzliche Rechte nicht aus, soweit nicht ausdrücklich anders bestimmt.
16.4 Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieses Rahmenvertrags ganz oder teilweise unwirksam, undurchsetzbar oder rechtswidrig sein, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung so nahe wie möglich kommt.
16.5 Anwendbares Recht und Gerichtsstand. Dieser Rahmenvertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Rahmenvertrag – einschließlich vorvertraglicher und außervertraglicher Ansprüche – sind ausschließlich die Gerichte in Hamburg zuständig.
16.6 Rechte Dritter. Personen, die nicht Vertragspartei sind, können aus diesem Rahmenvertrag keine Rechte herleiten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
16.7 Abtretung. Vorbehaltlich § 354a HGB darf keine Partei Rechte oder Pflichten aus diesem Rahmenvertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtreten oder übertragen. Eine ohne Zustimmung erfolgte Abtretung ist unwirksam. Hiervon unberührt bleibt das Recht jeder Partei, ihre Rechte aus diesem Rahmenvertrag auf ein Unternehmen zu übertragen, das ihr Geschäft erwirbt, sofern dieses kein Wettbewerber der anderen Partei ist und die abtretende Partei nicht gegen diesen Rahmenvertrag verstößt.
16.8 Höhere Gewalt. Keine Partei verletzt ihre Pflichten aus diesem Rahmenvertrag, soweit eine Verzögerung oder Nichterfüllung auf höherer Gewalt beruht. Die Leistungsfrist verlängert sich um die Dauer der Behinderung. Dauert das Ereignis länger als vierzehn (14) Tage an, kann die nicht betroffene Partei den Rahmenvertrag mit einer Frist von sieben (7) Tagen schriftlich kündigen.
16.9 Mitteilungen. Mitteilungen nach diesem Rahmenvertrag – mit Ausnahme der in Anhang 2 geregelten – bedürfen der Schriftform und sind per vorfrankiertem Brief oder E-Mail an die in der Order Form angegebene Adresse zu richten. Eine Mitteilung gilt als zugegangen: bei Postversand zwei Geschäftstage nach Aufgabe; bei E-Mail-Versand drei Geschäftsstunden nach Absendung, sofern keine Zustellungsfehlermeldung eingeht. Mitteilungen an BRYTER sind stets auch an legal@bryter.io zu senden.
16.10 Vertragsänderungen. Änderungen oder Ergänzungen dieses Rahmenvertrags bedürfen der Schriftform und der Unterzeichnung durch bevollmächtigte Vertreter beider Parteien, soweit in diesem Rahmenvertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist.
16.11 Fortgeltung. Die Ziffern 4 (Nutzungsbeschränkungen), 11 (Vertraulichkeit), 13 (Geistiges Eigentum), 14 (Haftungsbeschränkung), 15.5 (Folgen der Beendigung) und 16 (Schlussbestimmungen) gelten über die Beendigung dieses Rahmenvertrags hinaus fort.