OSV Integration Terms

BEAMON Assist umfasst als zusätzliche kostenpflichtige Funktion eine Integration, die es BEAMON Assist ermöglicht, API-Aufrufe an den Otto Schmidt Legal Data Hub (der „Legal Data Hub“) zu übermitteln, der technisch von der Legal Data Analytics GmbH („LDA“) betrieben und gewartet wird (die „OSV-Integration“). Die Nutzung der OSV-Integration unterliegt den nachfolgenden Bestimmungen.

1. Beschreibung der OSV-Integration

Die OSV-Integration ermöglicht es BEAMON Assist, Abfragen an den Legal Data Hub zu senden, damit die BEAMON-KI die Suchergebnisse in ihren Ausgaben verwenden kann. Zur Klarstellung: Die OSV-Integration selbst gewährt dem Kunden keine Zugriffsrechte zum Anzeigen oder Abrufen von Quelldokumenten oder anderen Inhalten der Verlag Dr. Otto Schmidt KG („OSV“). Sofern der Kunde Quelldokumente aus den Inhaltsmodulen von OSV („OSV-Inhalte“) öffnen oder anderweitig darauf zugreifen möchte, muss er über ein gültiges Abonnement bei OSV für die entsprechenden Module verfügen.

2. API-Aufruf

Im Sinne der OSV-Integrationsbedingungen bezeichnet ein „API-Aufruf“ eine Anfrage einer Softwareanwendung (hier: BEAMON Assist) auf Zugriff auf Daten oder sonstige Dienste einer anderen Anwendung oder eines anderen Servers (hier: der Legal Data Hub). LDA behandelt jeden API-Aufruf als eine „Abfrage“. Beispielsweise stellt die Ausführung einer semantischen Suchanfrage über den semantischen Such-Endpunkt des Legal Data Hub einen API-Aufruf dar und wird als eine Abfrage gezählt.

3. Preise

Die OSV-Integration ist Bestandteil der BEAMON Pro-Lizenz. Bei allen anderen BEAMON-Lizenztypen ist die OSV-Integration nicht im Lizenzumfang enthalten und muss als gesondertes, kostenpflichtiges Add-on zusätzlich erworben werden.

4. Zugriffsrechte auf OSV-Inhalte

Die Nutzung der OSV-Integration setzt voraus, dass der Kunde ein gültiges, aktives Abonnement direkt bei OSV unterhält, dass die relevanten OSV-Inhaltsmodule abdeckt; ohne ein solches aktives Abonnement hat der Kunde keinerlei Zugriff auf OSV-Inhalte. Über die OSV-Integration übermittelte API-Aufrufe liefern nur Ergebnisse aus OSV-Inhalten, die in den vom OSV-Abonnement des Kunden abgedeckten Modulen enthalten sind, und die BEAMON-KI verwendet in ihren Ausgaben ausschließlich diese Inhalte; auf Inhalte aus Modulen, die nicht vom Abonnement des Kunden abgedeckt sind, kann über die OSV-Integration nicht zugegriffen werden. Sofern bei einem BEAMON-Lizenztyp (z. B. BEAMON PRO) angegeben ist, dass dieser „OSV beinhaltet“, bezieht sich dies ausschließlich auf den API-Zugriff auf die Rechtsdatenbank von Otto Schmidt für integrierte Recherchen; auch in diesem Fall ist ein gültiges OSV-Abonnement erforderlich. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, ein solches Abonnement bzw. entsprechende Abonnements bei OSV auf eigene Kosten und in eigenem Namen zu erwerben und aufrechtzuerhalten. Läuft das OSV-Abonnement des Kunden ab, wird ausgesetzt oder gekündigt, liefert die OSV-Integration keine Ergebnisse mehr, bis ein gültiges Abonnement wiederhergestellt ist.

5. Keine von BRYTER gewährten Rechte; Rollenbeschränkung

Zur Klarstellung: Ein Bestellformular und jede damit verbundene Vereinbarung zwischen BRYTER und dem Kunden gewähren keine Rechte oder Lizenzen für den Zugriff auf oder die Nutzung von OSV-Inhalten, es sei denn, dies ist im Rahmen einer separaten Vereinbarung zwischen dem Kunden und OSV gestattet. BRYTER handelt nicht als Vertreter oder Wiederverkäufer für OSV, und ist nicht befugt, über die Ermöglichung der technischen Integration in BEAMON Assist hinaus Zugriff auf oder die Nutzung von OSV-Inhalten zu gewähren.

6. Haftungsausschluss bezüglich Inhalt und Verfügbarkeit

Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass jeglicher Zugriff auf und jegliche Nutzung von (i) OSV-Inhalten und (ii) dem Legal Data Hub (einschließlich aller daraus resultierenden Ergebnisse, Antworten, der Verfügbarkeit oder der Leistung) über die OSV-Integration auf alleiniges Risiko des Kunden erfolgt. BRYTER übernimmt keinerlei Zusicherungen oder Gewährleistungen hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, Zuverlässigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck, Qualität, Verfügbarkeit oder Leistung von OSV-Inhalten oder des Legal Data Hub, auf die über die OSV-Integration zugegriffen wird oder die über diese genutzt werden.

7. Haftungsbeschränkung

Soweit nach geltendem Recht zulässig ist, schließt BRYTER jegliche Haftung (ob aus Vertrag, unerlaubter Handlung oder sonstigem Rechtsgrund) aus, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Zugriff auf, der Nutzung von oder der Inanspruchnahme von (i) OSV-Inhalte oder (ii) den Legal Data Hub durch den Kunden oder dessen Nutzer ergibt. Insbesondere haftet BRYTER nicht für Verluste oder Schäden (insbesondere unmittelbarer, mittelbarer, besonderer, zufälliger Schäden oder Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust oder Betriebsunterbrechungen), die sich aus Fehlern oder Auslassungen in OSV-Inhalten, aus Nichtverfügbarkeit, Ausfallzeiten, Unterbrechungen oder Leistungsproblemen des Legal Data Hub oder der OSV-Integration oder aus einer Unterbrechung des Zugriffs auf OSV-Inhalte ergeben. Dieser Ausschluss gilt nicht, soweit eine Haftung nach zwingenden gesetzlichen Bestimmungen nicht ausgeschlossen werden kann, insbesondere bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

8. Laufzeit und Kündigung

Das Abonnement der OSV-Integration ist an das Abonnement des Kunden für BEAMON („BEAMON-Abonnement“) gekoppelt und läuft parallel dazu. Die OSV-Integration verlängert sich zusammen mit dem BEAMON-Abonnement und kann nicht unabhängig davon abonniert werden. Bei Kündigung oder Ablauf des BEAMON-Abonnements aus welchem Grund auch immer endet das Abonnement der OSV-Integration automatisch zum gleichen Zeitpunkt, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Mit Wirksamwerden einer solchen Beendigung (i) erlöschen der Zugang zur und die Nutzung der OSV-Integration (einschließlich jeglicher Abfragen des Legal Data Hub) und (ii) bleiben bis zum Datum der Beendigung bereits angefallene oder aufgelaufene Entgelte für die OSV-Integration gemäß der Order Form zahlbar. Diese Regelung lässt gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Rechte auf außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund unberührt.

9. Anwendbarkeit externer Bedingungen

Mit der Unterzeichnung dieser Order Form erkennt der Kunde an und erklärt sich damit einverstanden, dass sein Zugriff auf und seine Nutzung von (i) jeglichen OSV-Inhalten und (ii) dem Legal Data Hub über die OSV-Integration den folgenden Bedingungen unterliegen: (A) den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von OSV in ihrer jeweils aktuellen, von OSV veröffentlichten Fassung (https://www.otto-schmidt.de/agb) sowie (B) den geltenden Nutzungsbedingungen von OSV für den Legal Data Hub (Nutzungsbedingungen für den Otto Schmidt Legal Data Hub). Der Kunde stellt sicher, dass alle seine autorisierten Nutzer die vorgenannten OSV-Bedingungen jederzeit einhalten.