Zusatzvereinbarung Claude

ZUSATZVEREINBARUNG ZUM AUFTRAGSVERARBEITUNGSVERTRAG

Nutzung von Anthropic Claude-Modellen in BEAMON AI

zwischen

dem Kunden, der in der jeweils geltenden Order Form namentlich benannt ist

(nachfolgend „Kunde“)

und

der BRYTER GmbH, Biebergasse 2, 60313 Frankfurt am Main, Deutschland

(nachfolgend „BRYTER“)

(Kunde und BRYTER gemeinsam die „Parteien“, jeweils eine „Partei“).

Diese Zusatzvereinbarung („Zusatzvereinbarung“) ergänzt den zwischen den Parteien geschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrag in der Fassung („AVV“) und regelt die datenschutzrechtlichen Besonderheiten der Verarbeitung personenbezogener Daten durch Anthropic, soweit der Kunde im Rahmen von BEAMON AI Sprachmodelle der Anthropic PBC nutzt.

1. Begriffsbestimmungen

1.1        „Anthropic“ bezeichnet Anthropic PBC, 548 Market Street, PMB 90375, San Francisco, CA 94104, USA.

1.2        „Claude-Modelle“ bezeichnet die von Anthropic entwickelten und bereitgestellten Large Language Models, die der Kunde im Rahmen von BEAMON AI nutzen kann.

1.3        „DPF“ bezeichnet den Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission vom 10. Juli 2023 zum EU-U.S. Data Privacy Framework (Beschluss (EU) 2023/1795).

1.4        Im Übrigen gelten die Begriffsbestimmungen des Rahmenvertrags und des AVV einschließlich der Definitionen (Anlage 1 des Rahmenvertrags).

2. Anwendungsbereich

2.1        Diese Zusatzvereinbarung gilt ausschließlich, soweit und solange der Kunde im Rahmen von BEAMON AI die Nutzung von Claude-Modellen aktiviert hat. Die Aktivierung erfolgt durch den Kunden in der dafür vorgesehenen Funktion der Software (Opt-in).

2.2           Diese Zusatzvereinbarung ergänzt den AVV und den Rahmenvertrag. Im Fall eines Widerspruchs gehen die Regelungen dieser Zusatzvereinbarung den Regelungen des AVV vor. Im Übrigen gelten der AVV und der Rahmenvertrag uneingeschränkt fort.

3. Erweiterung des Unterauftragsverarbeiterverzeichnisses

3.1        Mit Aktivierung gemäß Ziffer 2.1 wird die Anthropic PBC zusätzlicher Unterauftragsverarbeiter im Sinne von Ziffer 7 AVV. Die in Anlage 1 zum AVV enthaltene Liste der Unterauftragsverarbeiter wird um den in Anhang A zu dieser Zusatzvereinbarung genannten Eintrag erweitert.

3.2       Die Verarbeitung durch Anthropic erfolgt ausschließlich zur Bereitstellung der Inferenzfunktion der Claude-Modelle (Verarbeitung von Eingaben und Erzeugung von Ausgaben). Eine darüber hinausgehende Verarbeitung, insbesondere zur Verbesserung oder zum Training der Modelle, findet nicht statt (Ziffer 12.2 Rahmenvertrag).

3.3           Die Bereitstellung der Claude-Modelle erfolgt technisch über Microsoft Foundry. Microsoft stellt insoweit ausschließlich die API-Infrastruktur bereit und ist nicht Verarbeiter der Inhalte der Prompts und Outputs.

4. Verarbeitung außerhalb der Europäischen Union

4.1        Abweichend von Ziffer 8 AVV erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Anthropic im Rahmen der Bereitstellung der Claude-Modelle ganz oder teilweise außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums, insbesondere in den Vereinigten Staaten von Amerika.

4.2       Die Übermittlung erfolgt auf Grundlage des DPF (Art. 45 DSGVO). Anthropic ist nach dem DPF zertifiziert. Die Zertifizierung kann unter https://www.dataprivacyframework.gov eingesehen werden.

4.3       Sollte der DPF ganz oder teilweise unwirksam werden oder die Zertifizierung von Anthropic enden, gelten zwischen BRYTER und Anthropic ergänzend die Standarddatenschutzklauseln der Europäischen Kommission (Modul 3: Verarbeiter-an-Verarbeiter, Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914) als Garantien gemäß Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO.

5. Berufsgeheimnisse und berufsrechtliche Verschwiegenheit

5.1        Anthropic hat gegenüber BRYTER keine spezifische vertragliche Verpflichtung zur Wahrung berufsrechtlicher Verschwiegenheitspflichten im Sinne der §§ 43a, 43e BRAO, § 18 BNotO oder § 203 StGB übernommen. Die Einhaltung berufsrechtlicher Verschwiegenheitspflichten bei der Nutzung von BEAMON AI mit Claude-Modellen ist daher nicht gewährleistet, soweit der Kunde Berufsgeheimnisse im Sinne von Ziffer 6 AVV verarbeitet.

5.2       Es obliegt dem Kunden, vor der Verarbeitung von Berufsgeheimnissen über Claude-Modelle eigenverantwortlich zu prüfen, ob die beabsichtigte Nutzung mit seinen berufsrechtlichen Pflichten vereinbar ist. Für die Verarbeitung von Berufsgeheimnissen stehen dem Kunden die übrigen Funktionen der BRYTER-Software im Rahmen des AVV uneingeschränkt zur Verfügung.

5.4           Der Kunde stellt BRYTER von sämtlichen Ansprüchen Dritter sowie von Schäden, Bußgeldern und Kosten frei, die BRYTER aufgrund einer Verarbeitung von Berufsgeheimnissen durch Claude-Modelle entgegen den Hinweisen in dieser Ziffer 5 entstehen.

6. Pflichten von BRYTER

6.1        BRYTER hat mit Anthropic eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abgeschlossen, die den Anforderungen des Art. 28 Abs. 4 DSGVO entspricht. Diese wird dem Kunden auf Verlangen zur Verfügung gestellt.

6.2       Soweit Anthropic seinen datenschutzrechtlichen Pflichten nicht nachkommt, haftet BRYTER gegenüber dem Kunden nach Maßgabe von Ziffer 7.5 AVV.

6.3       BRYTER informiert den Kunden unverzüglich, sofern (i) die DPF-Zertifizierung von Anthropic endet, (ii) der DPF ganz oder teilweise für unwirksam erklärt wird oder (iii) sonstige für die Rechtmäßigkeit der Übermittlung wesentliche Umstände eintreten.

7. Deaktivierung und Beendigung

7.1        Der Kunde kann die Aktivierung gemäß Ziffer 2.1 jederzeit in der dafür vorgesehenen Funktion der Software widerrufen. Mit Widerruf endet die Anwendung dieser Zusatzvereinbarung. Bereits erfolgte Verarbeitungen bleiben unberührt.

7.2       In den Fällen der Ziffer 6.3 ist der Kunde berechtigt, die Nutzung der Claude-Modelle mit sofortiger Wirkung zu beenden. Sonstige Kündigungsrechte des Kunden hinsichtlich des Rahmenvertrags und des AVV bleiben unberührt.

7.3       Eine Beendigung dieser Zusatzvereinbarung berührt den Bestand des Rahmenvertrags, der jeweiligen Order Form und des AVV nicht. Der Kunde kann BEAMON AI ohne Claude-Modelle weiternutzen, soweit andere Modelle in BEAMON AI verfügbar sind.

8. Schlussbestimmungen

8.1        Soweit Ziffer 7.7 AVV (Sonderregelung für AWS und Microsoft Azure) Anwendung findet, gilt diese entsprechend für Anthropic, mit der Maßgabe, dass ein Widerspruch des Kunden gegen Anthropic als Unterauftragsverarbeiter den Kunden nicht zur Kündigung des Rahmenvertrags berechtigt, sondern ausschließlich zur Deaktivierung gemäß Ziffer 7.1 führt.

8.2       Im Übrigen gelten die Schlussbestimmungen des AVV und des Rahmenvertrags entsprechend.

Anhang A

Ergänzung zu Anlage 1 AVV (Unterauftragsverarbeiter)

Die in Anlage 1 zum AVV enthaltene Liste der Unterauftragsverarbeiter wird mit Aktivierung der Claude-Modelle im Sinne von Ziffer 2.1 dieser Zusatzvereinbarung um den folgenden Eintrag ergänzt:

Unterauftrags- verarbeiterErbrachter ServiceUnternehmens- standortServerstandort
Anthropic PBCBereitstellung der Claude-Modelle (LLM-Inferenz für BEAMON AI)548 Market Street, PMB 90375, San Francisco, CA 94104, USAUSA (Anthropic-verwaltete Infrastruktur bei AWS und/oder GCP)

Die Übermittlung erfolgt auf Grundlage des EU-U.S. Data Privacy Framework (Art. 45 DSGVO); subsidiär gelten die Standarddatenschutzklauseln gemäß Ziffer 4.3 dieser Zusatzvereinbarung.

Der Eintrag „Microsoft Azure“ in Anlage 1 zum AVV erfasst im Zusammenhang mit der Nutzung der Claude-Modelle ausschließlich die von Microsoft über Foundry bereitgestellte API-Infrastruktur (Routing, Authentifizierung, Endpunktverwaltung). Die inhaltliche Verarbeitung von Prompts und Outputs erfolgt nicht durch Microsoft, sondern ausschließlich durch Anthropic gemäß dem vorstehenden Eintrag.